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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Stand

Stand

Stand

Meine Spielregeln für unseren Erfolg.

Meine Spielregeln für unseren Erfolg.

Meine Spielregeln für unseren Erfolg.

Ein gemeinsamer Kompass für Projekte, die mit Vertrauen beginnen und mit starken Ergebnissen enden.

Ein gemeinsamer Kompass für Projekte, die mit Vertrauen beginnen und mit starken Ergebnissen enden.

Ein gemeinsamer Kompass für Projekte, die mit Vertrauen beginnen und mit starken Ergebnissen enden.

1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PFiFR™ Design Intelligence Inhaber: Jens Pfeifer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 2. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsumfang nichts Abweichendes vereinbart wurde. 3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PFiFR™ Design Intelligence Inhaber: Jens Pfeifer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 2. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsumfang nichts Abweichendes vereinbart wurde. 3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PFiFR™ Design Intelligence Inhaber: Jens Pfeifer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 2. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsumfang nichts Abweichendes vereinbart wurde. 3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Leistungsgegenstand

2. Leistungsgegenstand

2. Leistungsgegenstand

1. Der Auftragnehmer erbringt kreative, strategische und fotografische Dienstleistungen sowie projektbezogene Werkleistungen in den Bereichen: • UX/UI Design • Webdesign & digitale Nutzererlebnisse • Markenentwicklung & Corporate Identity • Strategie, Konzeption & Beratung • Copywriting & Markenkommunikation • Fotografie & visuelle Contentproduktion • Architektur-, Immobilien-, Marken- und Reportagefotografie • Bildbearbeitung, Retusche & visuelle Gestaltung 2. Der genaue Leistungsumfang, die Projektziele sowie die jeweiligen Liefergegenstände ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Projektvertrag, Briefing oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten, sorgfältigen und professionellen Ausführung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Stand von Technik, Design und Handwerk. Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder werblicher Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.
1. Der Auftragnehmer erbringt kreative, strategische und fotografische Dienstleistungen sowie projektbezogene Werkleistungen in den Bereichen: • UX/UI Design • Webdesign & digitale Nutzererlebnisse • Markenentwicklung & Corporate Identity • Strategie, Konzeption & Beratung • Copywriting & Markenkommunikation • Fotografie & visuelle Contentproduktion • Architektur-, Immobilien-, Marken- und Reportagefotografie • Bildbearbeitung, Retusche & visuelle Gestaltung 2. Der genaue Leistungsumfang, die Projektziele sowie die jeweiligen Liefergegenstände ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Projektvertrag, Briefing oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten, sorgfältigen und professionellen Ausführung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Stand von Technik, Design und Handwerk. Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder werblicher Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.

1. Der Auftragnehmer erbringt kreative, strategische und fotografische Dienstleistungen sowie projektbezogene Werkleistungen in den Bereichen: • UX/UI Design • Webdesign & digitale Nutzererlebnisse • Markenentwicklung & Corporate Identity • Strategie, Konzeption & Beratung • Copywriting & Markenkommunikation • Fotografie & visuelle Contentproduktion • Architektur-, Immobilien-, Marken- und Reportagefotografie • Bildbearbeitung, Retusche & visuelle Gestaltung 2. Der genaue Leistungsumfang, die Projektziele sowie die jeweiligen Liefergegenstände ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Projektvertrag, Briefing oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten, sorgfältigen und professionellen Ausführung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Stand von Technik, Design und Handwerk. Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder werblicher Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss

3. Vertragsschluss

3. Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Angebotsannahme oder • elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail) oder • tatsächliche Beauftragung durch Leistungsbeginn.
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Angebotsannahme oder • elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail) oder • tatsächliche Beauftragung durch Leistungsbeginn.

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Angebotsannahme oder • elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail) oder • tatsächliche Beauftragung durch Leistungsbeginn.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. 2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden. 3. Projektfristen verlängern sich angemessen, sofern erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erfolgen. 4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Marken, Logos oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. 2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden. 3. Projektfristen verlängern sich angemessen, sofern erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erfolgen. 4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Marken, Logos oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. 2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden. 3. Projektfristen verlängern sich angemessen, sofern erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erfolgen. 4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Marken, Logos oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3. Bei Projektleistungen kann der Auftragnehmer Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen. 4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3. Bei Projektleistungen kann der Auftragnehmer Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen. 4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.

1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3. Bei Projektleistungen kann der Auftragnehmer Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen. 4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.

6. Nutzungsrechte & Urheberrecht

6. Nutzungsrechte & Urheberrecht

6. Nutzungsrechte & Urheberrecht

1. Sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten, Konzepte, Entwürfe, Designs, Fotografien, Texte, Strategien, Markenbestandteile und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. 2. Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen eingeräumt. 3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. 4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Quellmaterialien, Designsysteme, Figma-Dateien, unbearbeitete Fotografien (RAW-Dateien), Bearbeitungsstände sowie sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 6. Sämtliche Urheber-, Eigentums-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich auf den Auftraggeber übertragen wurden. 7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, veröffentlichte Arbeiten und Fotografien zu Referenz-, Portfolio-, Wettbewerbs- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarten Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.
1. Sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten, Konzepte, Entwürfe, Designs, Fotografien, Texte, Strategien, Markenbestandteile und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. 2. Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen eingeräumt. 3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. 4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Quellmaterialien, Designsysteme, Figma-Dateien, unbearbeitete Fotografien (RAW-Dateien), Bearbeitungsstände sowie sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 6. Sämtliche Urheber-, Eigentums-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich auf den Auftraggeber übertragen wurden. 7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, veröffentlichte Arbeiten und Fotografien zu Referenz-, Portfolio-, Wettbewerbs- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarten Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.

1. Sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten, Konzepte, Entwürfe, Designs, Fotografien, Texte, Strategien, Markenbestandteile und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. 2. Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen eingeräumt. 3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang. 4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5. Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Quellmaterialien, Designsysteme, Figma-Dateien, unbearbeitete Fotografien (RAW-Dateien), Bearbeitungsstände sowie sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 6. Sämtliche Urheber-, Eigentums-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich auf den Auftraggeber übertragen wurden. 7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, veröffentlichte Arbeiten und Fotografien zu Referenz-, Portfolio-, Wettbewerbs- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarten Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.

6.1 Marken-, Design- und Identitätsrechte

6.1 Marken-, Design- und Identitätsrechte

6.1 Marken-, Design- und Identitätsrechte

1. Im Rahmen von Markenentwicklungen, Corporate Design, Logoentwicklung, Designsystemen, Styleguides und vergleichbaren Leistungen werden dem Auftraggeber ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. 2. Die Urheberrechte an Entwürfen, Konzepten, Logos, Designs, Gestaltungsrastern, Markenstrategien, Designsystemen und sonstigen kreativen Vorleistungen verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. 3. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzepte oder Entwicklungsstände dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch weiterentwickelt oder an Dritte weitergegeben werden.Veränderungen, Bearbeitungen, Retuschen, Composings oder KI-gestützte Weiterverarbeitungen der Fotografien sind nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder vollständiger Rechte an Marken- und Designleistungen erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
1. Im Rahmen von Markenentwicklungen, Corporate Design, Logoentwicklung, Designsystemen, Styleguides und vergleichbaren Leistungen werden dem Auftraggeber ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. 2. Die Urheberrechte an Entwürfen, Konzepten, Logos, Designs, Gestaltungsrastern, Markenstrategien, Designsystemen und sonstigen kreativen Vorleistungen verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. 3. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzepte oder Entwicklungsstände dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch weiterentwickelt oder an Dritte weitergegeben werden.Veränderungen, Bearbeitungen, Retuschen, Composings oder KI-gestützte Weiterverarbeitungen der Fotografien sind nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder vollständiger Rechte an Marken- und Designleistungen erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1. Im Rahmen von Markenentwicklungen, Corporate Design, Logoentwicklung, Designsystemen, Styleguides und vergleichbaren Leistungen werden dem Auftraggeber ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. 2. Die Urheberrechte an Entwürfen, Konzepten, Logos, Designs, Gestaltungsrastern, Markenstrategien, Designsystemen und sonstigen kreativen Vorleistungen verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. 3. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Konzepte oder Entwicklungsstände dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt noch weiterentwickelt oder an Dritte weitergegeben werden.Veränderungen, Bearbeitungen, Retuschen, Composings oder KI-gestützte Weiterverarbeitungen der Fotografien sind nur zulässig, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder vollständiger Rechte an Marken- und Designleistungen erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Websites, digitale Produkte und Quellmaterialien

6.2 Websites, digitale Produkte und Quellmaterialien

6.2 Websites, digitale Produkte und Quellmaterialien

1. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den vertraglich vereinbarten Endergebnissen der Website oder digitalen Anwendung. 2. Quellmaterialien, Arbeitsdateien, Komponentenbibliotheken, Designsysteme, Figma-Dateien, Wireframes, Prototypen, Prompt-Systeme, Automationen, Templates, Frameworks und vergleichbare Entwicklungsgrundlagen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse, Systeme und Erkenntnisse aus dem Projekt auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
1. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den vertraglich vereinbarten Endergebnissen der Website oder digitalen Anwendung. 2. Quellmaterialien, Arbeitsdateien, Komponentenbibliotheken, Designsysteme, Figma-Dateien, Wireframes, Prototypen, Prompt-Systeme, Automationen, Templates, Frameworks und vergleichbare Entwicklungsgrundlagen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse, Systeme und Erkenntnisse aus dem Projekt auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

1. Der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte an den vertraglich vereinbarten Endergebnissen der Website oder digitalen Anwendung. 2. Quellmaterialien, Arbeitsdateien, Komponentenbibliotheken, Designsysteme, Figma-Dateien, Wireframes, Prototypen, Prompt-Systeme, Automationen, Templates, Frameworks und vergleichbare Entwicklungsgrundlagen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Prozesse, Systeme und Erkenntnisse aus dem Projekt auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

7. Gewährleistung

7. Gewährleistung

7. Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. 2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 3. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. 4. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Gestaltung, Farben, Typografie, Bildwirkung, technischer Umsetzung oder Darstellungsunterschieden auf verschiedenen Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und der vereinbarte Leistungszweck erfüllt werden.
1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. 2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 3. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. 4. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Gestaltung, Farben, Typografie, Bildwirkung, technischer Umsetzung oder Darstellungsunterschieden auf verschiedenen Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und der vereinbarte Leistungszweck erfüllt werden.

1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. 2. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 3. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung. 4. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Gestaltung, Farben, Typografie, Bildwirkung, technischer Umsetzung oder Darstellungsunterschieden auf verschiedenen Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und der vereinbarte Leistungszweck erfüllt werden.

8. Haftung

8. Haftung

8. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vertraulichkeit

9. Vertraulichkeit

9. Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen. 2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen. 2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen. 2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

10. Vertragslaufzeit & Kündigung

10. Vertragslaufzeit & Kündigung

10. Vertragslaufzeit & Kündigung

1. Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistung. 2. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 3. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung zu vergüten.
1. Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistung. 2. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 3. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung zu vergüten.

1. Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistung. 2. Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 3. Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung zu vergüten.

11. Datenschutz

11. Datenschutz

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12. Schlussbestimmungen

12. Schlussbestimmungen

12. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. 3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. 3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. 3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Geht ins Auge. Bleibt im Kopf.

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©2026 PFiFR™ Design Intelligence — All rights reserved.
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