Updated
February 1, 2026
1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und projektbasierte Werkleistungen in den Bereichen: • UX/UI Design • Brand Strategy & Corporate Identity • Digital Experience Design • Consulting, Konzeption & strategische Beratung 2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Briefing. 3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistung nach aktuellem professionellem Standard.
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Angebotsannahme oder • elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail) oder • tatsächliche Beauftragung durch Leistungsbeginn.
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. 2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. 2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3. Bei Projektleistungen kann der Auftragnehmer Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen. 4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten zu berechnen.
1. Alle Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. 2. Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt. 3. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. 4. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.